AGB

1. Anwendbarkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf sämtliche aktuellen und künftigen Lieferungen der LEIDEL & KRACHT Schaumstoff-Technik GmbH (L&K) Anwendung.

1.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie von L&K schriftlich akzeptiert wurden. Allgemeinen Einkaufsbedingungen und von diesen AGB abweichenden Vertragsbestimmungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote und Preise

2.1 Angebote von L&K sind grundsätzlich freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder wenn sie eine Annahmefrist enthalten.

2.2 Die Verpflichtung von L&K richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Angebots oder der Auftragsbestätigung von L&K sowie diesen AGB.

2.3 Angaben in Preislisten und anderen Publikationen von L&K wie z. B. Zeichnungen und technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich zugesichert werden.

2.4 Für Kleinaufträge wird ein Minderpreis je nach Menge berechnet.

2.5 Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise von L&K netto ab Werk von L&K („EX WORKS“ gemäß Incoterms 2010), exklusive Mehrwertsteuer, Installation und Produktionszertifikate.

3. Zahlungsbedingungen und Verrechnungsverbot

3.1 Rechnungen von L&K sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zur Bezahlung fällig. Für reine Warenlieferungen kann bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen 2% Skonto mit L&K vereinbart werden. Skonto kann jedoch nur gewährt werden, wenn keine offenen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen bestehen.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich zudem, L&K etwaige im Zusammenhang mit der Mahnung und Eintreibung der Forderung entstehende Kosten zu bezahlen.

3.3 L&K ist berechtigt, vom Kunden die Vorauszahlung eines Teils oder des gesamten Kaufpreises zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei kunden-spezifischer Fertigung von Produkten oder bei Vorleistungen seitens L&K.

3.4 Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit den L&K aus der Lieferung an den Kunden zustehenden Ansprüchen ist unzulässig.

4. Lieferung und Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind ungefähre Richtwerte. Deren Einhaltung ist abhängig vom rechtzeitigen Erhalt sämtlicher für die Lieferung erforderlicher Angaben und Bewilligungen sowie der Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden. Dies gilt auch für den Fall, dass vereinbarte Teil- oder Anzahlungen nicht fristgemäß geleistet werden.

4.2 Bei Lieferverzug setzt der Kunde L&K eine angemessene Nachfrist von mindestens vier (4) Wochen. Wird diese aus von L&K zu vertretenden Gründen überschritten, ist der Kunde berechtigt, die Annahme des verzögerten Teils der Lieferung zu verweigern. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte.

4.3 Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens L&K.

4.4 Die Lieferfristen werden angemessen verlängert, falls der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt oder wenn Hindernisse auftreten, die außerhalb des Einflussbereichs von L&K liegen wie z. B. Krieg, Streik, Unfälle, Naturkatastrophen, Zulieferprobleme, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt.

4.5 Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise von L&K netto ab Werk von L&K („EX WORKS“ gemäß Incoterms 2010), exklusive Mehrwertsteuer, Installation und Produktionszertifikate. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Kunden über.

4.6 Wird der Versand oder die Übernahme des Produktes durch den Kunden verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die L&K nicht zu vertreten hat, wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.

5. Rücktritt

5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Bestellungen ohne Einverständnis von L&K zu stornieren.

5.2 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so ist L&K berechtigt, nach einer Frist von zwei (2) Wochen vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe des entstandenen Schadens zu verlangen.

5.3 L&K ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sich der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzug befindet.

6. Abweichungen

6.1 Entwicklungsmuster können von Hand gefertigt sein bzw. sind nicht unter Serienbedingungen gefertigt. Übliche material- oder prozessbedingte Abweichungen behalten wir uns vor.

6.2 Referenzmuster sind von Kunden und L&K schriftlich freizugeben.

7. Empfehlungen

7.1 Auskünfte, Empfehlungen und Anwendungshinweise seitens L&K befreien den Kunden nicht von einer eigenen Eignungsprüfung und Sorgsamkeitspflicht

8. Werkzeuge

8.1 Werkzeuge, die aufgrund unserer Erfahrungen, Zeichnungen und Konstruktionen erfolgen, sind auch bei Kostenberechnung an den Kunden unser geistiges Eigentum und dürfen nicht weiter veräußert oder anderweitig ohne unsere Zustimmung verwendet werden.

8. Eigentumsübergang

9.1 L&K bleibt Eigentümerin der Lieferung, bis der Kunde den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Der Kunde ermächtigt L&K, den Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register eintragen zu lassen und verpflichtet sich, nichts zu unternehmen, was den Eigentumsvorbehalt von L&K gefährden könnte.

10. Garantie und Gewährleistung

10.1 Die Garantiefrist beginnt mit dem Tage der Ablieferung und beträgt 1 Jahr auf Materialien und Verarbeitung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. L&K gewährleistet, dass das Produkt entsprechend den vereinbarten Anforderungen gefertigt und geliefert wurde.

10.2 Für nicht von L&K hergestellte Produkte (Beistellteile und Zubehör) übernimmt L&K die Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistung des Sub-Lieferanten.

10.3 Die Gewährleistungen in Ziffern 10.1-10.2 sind abschließend und sämtliche weiteren Gewährleistungen sind ausgeschlossen.

10.4 Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt innerhalb angemessener Frist nach Erhalt, spätestens aber innerhalb 15 Arbeitstagen, zu prüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich und detailliert zu reklamieren. Kommt der Kunde seiner Reklamationspflicht nicht nach, unterlässt er dies oder ist die Prüfungsfrist unbenutzt abgelaufen, so gilt die Lieferung als genehmigt.

10.5 Ist das Produkt mangelhaft, verpflichtet sich L&K während der Garantiefrist nach eigener Wahl und auf eigene Kosten das mangelhafte Produkt zu reparieren oder zu ersetzen. Zu diesem Zweck sind die beanstandeten Produkte für den Rücktransport an L&K in angemessener Verpackung bereit zu stellen. Die beanstandeten Produkte können nur mittels einem von L&K autorisiertem Logistik-Unternehmen kostenfrei versandt werden. Alle anderen Rücksendungen sind ausschließlich auf Kosten des Kunden möglich.

10.6 L&K ist berechtigt, dem Kunden gegen Rücknahme des mangelhaften Produktes den Kaufpreis zurück zu erstatten, wenn eine Neuproduktion aus wirtschaftlichen Gründen unverhältnismäßig ist.

10.7 Reparatur oder Ersatzlieferung führen nicht zu einer Verlängerung oder Unterbrechung der ursprünglichen Garantiefrist.

10.8 Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf normalen Verschleiß, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, unangemessene Behandlung oder Missachtung der Anwendungsvorschriften zurückzuführen sind. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von L&K Änderungen oder Reparaturen am Produkt vornehmen.

11. Haftungsausschluss

11.1 Die Ansprüche des Kunden gegenüber L&K sind in diesen AGB abschließend geregelt. Die Haftung von L&K gegenüber dem Kunden sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Schäden wie zum Beispiel Produktionsausfall, Datenverlust oder entgangenen Gewinn, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch bei Hinzuziehung von Hilfspersonen durch L&K.

11.2 Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von L&K

12. Versicherung

12.1 Alle von uns vom Auftraggeber beigestellten sowie die von uns als Dienstleister für den Auftraggeber fertig gestellten und bei uns noch lagernden Waren sind von diesem gegen Feuer und Einbruchdiebstahl zu versichern.

12.2 Wir haften in keinem Fall für Schadensereignisse wie Höhere Gewalt, Feuer, Einbruchdiebstahl.

13. Vorschriften am Bestimmungsort

13.1 Der Kunde hat L&K über die am Bestimmungsort der Lieferung des Produktes geltenden gesetzlichen, behördlichen und betrieblichen Sicherheitsvorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Lieferung und Nutzung der Produkte beziehen.

14. Warenrücknahme

14.1 Im Falle von Verunreinigungen ist der Kunde verpflichtet, die Ware bei Rücksendungen gemäß den gültigen Krankenhaushygienestandards zu reinigen, ggf. zu desinfizieren. Bei Missachtung trägt der Kunde anfallende Kosten, da die Ware nicht angenommen werden muss bzw. wieder zurückgesendet wird.

15. Geistiges Eigentum und Geheimhaltung

15.1 Durch den Erwerb von Produkten erwirbt der Kunde keine Patent-, Urheber- oder Markenrechte oder andere geistige Eigentumsrechte an den Produkten, Konstruktionen, Werkzeugen oder Zeichnungen. Dies gilt auch für den Fall, dass L&K für den Kunden spezifische Anpassungen an den Produkten vornimmt.

15.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von L&K erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht öffentlich bekannt sind.

16. Exportkontrolle

16.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Produkte den Ausfuhrkontrollvorschriften der USA, Asien, Europa sowie den Ein- und Ausfuhrbestimmungen anderer Länder unterliegen können. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen einzuhalten und erkennt an, dass es ihm obliegt, entsprechende Genehmigungen für den Export, den Re- Export und den Import der Produkte einzuholen, falls dies erforderlich sein sollte. Der Kunde verpflichtet sich, L&K von etwaigen Ansprüchen aus der Verletzung von Exportkontrollbestimmungen durch den Kunden schadlos zu halten.

17. Entsorgung

17.1 Der Kunde entsorgt die von L&K gelieferten Produkte in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung von Umweltschutzvorgaben.

18. Unwirksamkeit

18.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird sie durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

19.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft. L&K ist jedoch berechtigt, auch das am Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.

19.2 Das Rechtsverhältnis zwischen L&K und dem Kunden untersteht dem deutschen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

LEIDEL&KRACHT Schaumstoff-Technik GmbH, Germany
LEIDEL&KRACHT Foam-Technologie, USA

L&K Update: Januar 2015

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen, Social-Media-Plattformen und Kartendiensten. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr.