AGB

1Angebot und Vertragsabschluß

Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der nachstehenden Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Anderslautenden Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer wird schon jetzt widersprochen. Mit Annahme der Lieferung erkennen unsere Abnehmer unsere Liefer-. Leistungs- und Zahlungsbedingungen als alleinverbindlich an. Angebote erfolgen, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Telefonische und mündliche Vereinbarungen erlangen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung Rechtsgültigkeit

2. Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro freibleibend ab Werk. Es bleibt uns vorbehalten, im Falle der Erhöhung der Gestehungskosten, die Tagespreise zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung zu stellen. Für Kleinaufträge wird ein Mindestpreis je nach Abmessung oder Menge berechnet.

3. Gefahr

Alle Sendungen reisen auf Gefahr und Rechnung des Abnehmers. Die Gefahr geht in allen Fallen mit Absendung der Ware auf den Abnehmer über.

4. Lieferzeiten

Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten so ist der Abnehmer berechtigt, uns eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt so hat der Abnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachlieferungsfrist erklärt werden. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn wir die Nachlieferungsfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können. ln diesem Falle sind wir befugt, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Geschäfte.

 

5. Verzug des Abnehmers

Nimmt der Abnehmer die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 10% des Auftragswertes oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

 

6. Abweichungen

Ansichtsmuster sind von Hand gefertigt. Wir behalten uns daher bei der Lieferung unbedeutende Abweichungen und produktionsbedingte Änderungen vor. Übliche Qualitäts-, Stärke- und Farbabweichungen, ebenso Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% behalten wir uns vor. Beanstandungen, die aus diesem Grunde erhoben werden, können von uns nicht anerkannt werden.

7. Empfehlungen

Auskünfte, Empfehlungen und Anwendungshinweise befreien den Käufer nicht von eigener Eignungsprüfung. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des Gesetzes dar, auch wenn sie aufgrund unserer Prüfergebnisse erfolgen, so dass Schadenersatzansprüche damit nicht begründet werden können.

8. Werkzeuge

Werkzeuge, die aufgrund unserer Erfahrungen und Zeichnungen gefertigt werden, gehen auch bei Berechnung von Kosten in unser Eigentum über.

9Zahlungen

Unsere Rechnungen werden ausgestellt, wenn die Ware versandbereit ist. Sie sind nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, soweit es sich um Dienstleistungen handelt. Reine Warenlieferungen sind in bar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen netto zahlbar. Vorstehender Kassaskonto wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von mind. 2% p.a. über dem jeweiligen Bundesbank-Lombard-Satz vor. Bei Stornierungen von durch uns bereits bestätigten Aufträgen sind wir berechtigt, dem Kunden 20% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

10. Zurückbehaltungsrecht

Wir haben wegen allen fälligen und nichtfälligen Ansprüchen gegen unsere Abnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungsrecht an den in unserer Verfügungsgewalt stehenden Waren oder Materialien unserer Abnehmer. Dieses Zurückbehaltungsrecht hat auch gegenüber Nichtkaufleuten die Wirkung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts § 369, Abs. 3 HGB gilt nicht. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder Aufrechnung zu erklären.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus Geschäftsverbindungen mit dem Abnehmer zustehenden und noch entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Scheck und Wechsel gelten erst mit der Einlösung als bezahlt. Der Abnehmer ist zur Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Soweit durch die Verarbeitung das Eigentum an der Ware untergeht, überträgt uns der Abnehmer schon jetzt zur Sicherung der Ansprüche nach Absatz 1 das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand. Er ist verpflichtet den durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand für uns unentgeltlich zu verwahren. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Er tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Absatz 1. Der Abnehmer ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Abnehmer seine Zahlungen einstellt. Der Abnehmer hat uns auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Abnehmer nicht befugt. Er hat uns jede Beeinträchtigung der Rechte an der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Wir verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren und an uns abgetretene Forderungen auf Verlangen des Abnehmers an diesen zu übertragen soweit deren Wert den Wert der uns insgesamt zustehenden Forderung um 25% übersteigt.

 

12. Versicherung

Alle uns vom Auftraggeber beigestellten sowie die von uns als Dienstleister für den Auftraggeber fertiggestellten und bei uns noch lagernden Waren sind von diesem gegen Feuer und Einbruchdiebstahl zu versichern. Wir haften in keinem Fall für Schadenereignisse wie Feuer und Einbruchdiebstahl, auch bei Verschulden nicht.

13. Gewährleistung

Wir leisten für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von sechs Monaten nach dem Tage der Ablieferung ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern oder mangelfrei nachliefern oder Gutschrift erteilen. Andere Ansprüche des Abnehmers wegen Mängel oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen. Wird die Gewährleistung nach Absatz 1 von uns abgelehnt, oder nicht sachgerecht durchgeführt, oder kommen wir mit ihr trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug, so kann der Abnehmer nur vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Ersatzes des mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn sich die Durchführung der Gewährleistung nach Absatz 1 als unmöglich erweist. Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware, und bei verborgenen Mängeln spätestens nach der Entdeckung erhoben werden. Bei Versäumnis dieser Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Wir sind zur Gewährleistung nach Absatz 1 nicht verpflichtet, solange der Abnehmer seine Vertragspflicht nicht erfüllt, insbesondere fällige Zahlungen nicht leistet. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse haften wir nicht. Wir treten jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses an unsere Abnehmer ab. Für gebrauchte Ware wird keine Gewähr geleistet.

 

14. Vorleistungspflicht

Entstehen nach Vertragsabschluss begründet Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Abnehmers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder sofortige Bezahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung oder Herausgabe bereits gelieferter Ware zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und von unserem Abnehmer Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. Schadenersatzansprüche des Abnehmers sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden.

 

15. Rücksendungen

Rücksendungen bedürfen in jedem Einzelfall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

16. Vertragsänderungen

Jede Änderung unserer Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen bedarf zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Werden diese Bedingungen durch schriftliche Vereinbarung teilweise geändert, so bleiben die Bedingungen im übrigen gültig.

17. Teilunwirksamkeit

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertragsverhältnisses unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis ist ausschließlich Köln und zwar auch für Wechsel- und Schecklage.

 

19. Rückgabe der Verpackungen

Nach §15 VerpackG sind wir verpflichtet, die Verpackung (z.B. Kartonage, Wickelfolie, Paletten) unserer Waren zurückzunehmen.
Die Rückgabe der Verpackung bedarf einer vorherigen Vereinbarung.

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