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03.09.2025 - Verpackungstechnik

Nachhaltigkeit: Mehr als ein Verpackungsgesetz!

Ab 2030 schreibt das Verpackungsgesetz einen verbindlichen Mindestanteil an Recyclingmaterial für Kunststoffverpackungen vor. Bei Leidel & Kracht sind wir diesem Anspruch schon heute weit voraus. Mit klaren Maßnahmen, innovativen Projekten und einem eigenen Nachhaltigkeitsmanagement setzen wir Standards – freiwillig und aus Überzeugung.

Nachhaltigkeit als gelebte Praxis

Das neue Verpackungsgesetz verpflichtet Hersteller und Verarbeiter, künftig einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil an recyceltem Material einzusetzen. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu reduzieren.

„Bei Leidel & Kracht gehen wir diesen Weg schon lange – auch ohne den Druck von Gesetzeswegen her. Von Bienenstöcken auf dem Firmengelände bis zum kompaktieren von Schaumstoffresten: Nachhaltigkeit ist seit Jahren fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie.“ Sagt Thorsten Rölker.

Mit einem eigenen Nachhaltigkeitsmanager treiben wir das Thema konsequent voran und entwickeln Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft.

Ebenso sind wir bei den Materialien bestens aufgestellt. Schon heute greifen wir auf eine breite Auswahl an Rohstoffen zurück – immer streng nach den gesetzlichen Anforderungen. Mindestens 50 Prozent unserer Schaumstoffreste werden recycelt und in den Produktionskreislauf zurückgeführt. Diesen Wert erhöhen wir weiter – Schritt für Schritt.

Nachhaltigkeit ist für uns kein Trend, sondern Verantwortung. Sie möchten genauer wissen, wie wir handeln? Fragen Sie einfach Janosch: https://www.leidel-kracht.de/de/news/neuer-nachhaltigkeitsmanager-bei-leidel-and-kracht

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